Entscheidung des Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg lehnt die Eingaben gegen das Bauvorhaben gegenüber dem Mia- und Hermann Hesse Haus und-Garten ab.
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Am 14. November 2024 haben Anne Overlack und die Stadtplanerin Bettina Nocke (AG Bauen und Bewahren auf der Höri) gemeinsam mit Eva Eberwein (Förderverein Hesse-Haus) die Petition für einen umfassenden Umgebungsschutz des Mia und Hermann Hesse-Hauses ins Regierungspräsidium Freiburg gebracht.
Hier wurde die 3742-fach unterzeichnete Petition von der leitenden Regierungsdirektorin des Referats 21: Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz, Janina Peters, entgegen genommen. Im begleitenden intensiven Gespräch versicherte Frau Peters, dass das Regierungspräsidium seine abschließende Entscheidung in dieser Sache vom Ausgang des Petitionsverfahrens abhängig machen wird.
Dem Regierungspräsidium ist wichtig, dass die Landesinstitutionen mit einer Stimme sprechen. Auch stehen die Petenten nicht allein mit ihrem Widerspruch gegen das überdimensionierte Bauvorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft von Hesse-Haus und Garten; so berichtete Frau Peters von einer ganzen Reihe weiterer Briefe und schriftlicher Eingaben, die sich für einen umfassenden Umgebungsschutz für das Paragraf-12-Kulturdenkmal einsetzen.
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